eDie in den Offerten genannten Preise sind Schätzungen auf Basis des heutigen Wissenstandes und vergleichbarer Projekte. Sie sind keine Pauschalen oder verbindliche Kostenangaben im Sinne von Art. 373 OR. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald kliqs den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt hat. Für Ausführung und Fristen ist die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Software, Softwarebestandteile oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Projektänderungen, -ergänzungen oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden können Mehraufwand zur Folge haben und entbinden kliqs überdies von terminlichen Zusagen. kliqs verpflichtet sich zur sorgfältigen Auftragsausführung und zur Wahrung der Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden und behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des Vertrages bedarfsweise Dritte beizuziehen.